Durch Entwicklung und Produktion erreichte „Qualität“ muss durch sachgerechte Weiterverarbeitung erhalten bleiben.
Die Konfektionierung in Tuben, Flaschen oder Dosen erfolgt unter Berücksichtigung der Kosmetik-GMP mit halb- oder vollautomatischen Anlagen (abhängig von den Verpackungsvarianten und Losgrößen).
Entsprechend der Verpackungsverordnung werden Referenz- und Rückstellmustern entnommen und aufbewahrt. Selbstverständlich wird auch eine kontinuierliche Füllmengenkontrolle sowie die Prüfung der Produktkonformität gegenüber dem Referenzmuster durchgeführt.
Ebenso wie in der Bulk-Produktion (Herstellung) ist eine lückenlose Dokumentation aller Vorgänge vorhanden.